Für alle Personen mit Pflegegrad 1 - 5
Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung
bei Ihnen zu Hause
Als Entlastungsleistung von der Pflegekasse finanziert
Als zugelassener Dienst für Alltagsbegleitung nach §§45a und 45b SGB XI im Land Niedersachsen helfen wir Ihnen, den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich von der Pflegekasse zu nutzen.
So einfach funktioniert's:
Ihre Vorteile mit der
Alltagsbegleiter Nord GmbH
Bei uns steht eines im Mittelpunkt: Sie sollen es leicht haben. Deshalb setzen wir auf ein einfaches, ehrliches Konzept – ohne versteckte Kosten, ohne Fachsprache, ohne Aufwand.
Alle Leistungen aus einer Hand
Ob Haushalt, Einkauf oder Alltagsbegleitung – Sie bekommen alles bei uns.
Zugelassen von der Pflegekasse
Wir erfüllen alle Voraussetzungen nach §§45a und 45b SGB XI.
Individuell & persönlich
Wir richten uns nach Ihrer Situation – und haben eine Lösung.
Vertrauenswürdige Alltagshelfer
Unser Team ist geschult, erfahren und zuverlässig.
Einfach & verständlich
Unsere Leistungen sind klar gegliedert. Keine komplizierten Formulare, kein Fachchinesisch.
Qualität, die erhalten bleibt
Wir überprüfen regelmäßig unsere Arbeit – damit Sie sich auf uns verlassen können.
Modulares Konzept – keine Kosten für Sie
Sie buchen nur, was Sie brauchen – alles wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Netzwerk und Kooperationspartner
Wir können Ihnen schnell Hilfe aus unserem spezialisierten Netzwerk anbieten
Entlastungsbetrag: Unser Angebot für
Hauswirtschaft und Entlastungsleistungen
Wir helfen Ihnen im Alltag – ganz einfach: Alles findet bei Ihnen zu Hause oder gemeinsam mit Ihnen statt.
Sie buchen Zeit – die Leistung darin ist frei wählbar.
Zuhause und unterwegs
Haushalt & Hauswirtschaft
Leistungen:
Untwerwegs
Einkauf
Leistungen:
Untwerwegs
Begleitung
Leistungen:
Bonus
Was Sie nicht buchen müssen –
weil es inklusive ist
Selbstverständlichkeit:
Anerkannt vom Land Niedersachsen und von allen Pflegekassen
Wir sind ein anerkannter Anbieter nach §§45a und 45b vom Land Niedersachsen und dürfen mit allen Pflegekassen (gesetzlich oder privat)direkt abrechnen.
Für Sie bedeutet das: Abrechnung direkt mit den Kostenträgern. Zuzahlungen nur mit vorheriger Absprache.
Das ist die Alltagsbegleiter Nord GmbH
Die Alltagsbegleiter Nord GmbH hat ein klares Ziel:
Menschen mit Pflegegrad im Alltag entlasten – und ihnen helfen, so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause zu leben.
Unsere Unterstützung richtet sich nach dem persönlichen Bedarf und soll helfen, Lebensqualität, Teilhabe und Selbständigkeit zu erhalten.
Dabei setzen wir auf klare Strukturen und echte Transparenz – damit Sie sich im Regelwerk der Pflege nicht allein fühlen.
Diese Leistungen der Pflegekasse können Sie nutzen
Viele wissen es nicht: Wenn Sie einen Pflegegrad zwischen
1 und 5 haben, stehen Ihnen monatlich oder jährlich Gelder zur Verfügung, mit denen unsere Leistungen komplett bezahlt werden können.
Wir helfen Ihnen, genau diese Gelder zu nutzen.
Wir helfen bei der Antragsstellung und übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.
Entlastungsbetrag – § 45b SGB XI
131 € pro Monat, für haushaltsnahe Hilfe, Betreuung, Begleitung.
Ab Pflegegrad 1.
Verhinderungspflege – § 39 SGB XI
Bis zu 1.685 € pro Jahr, wenn z. B. eine private Pflegeperson mal ausfällt (z. B. wegen Krankheit, Urlaub). Ab Pfegegrad 2.
Ergänzend: Kombination mit Kurzzeitpflege – § 42a SGB XI
Zusätzlich können bis zu 1.854 € pro Jahr aus der Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege genutzt werden.
Angebotsübersicht für Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung
Das Wichtigste auf einen Blick:
8x monatlich
€0,00 - €536,00 mtl.
Pflegegrad 2 - 5
Finanziert über die Kostenbeteiligung der Pflegekasse über Entlastungsleistungen (131€ mtl.) und über das gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzeitpflege. Sowie ggf. einer privaten Eigenbeteiligung.
Hinweis: Angefangene 15 Minuten = 9,80€,
An- und Abfahrtspauschale: 6,61€.
Eine persönliche Beratung zur Ermittlung des Sachstandes ist erforderlich. Eine Abfrage bei der Pflegekasse – insbesondere eine Kontoübersicht über die bisher genutzten Entlastungsleistungen sowie das verbleibende Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – ist dafür zwingend notwendig.