Was darf eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse machen – und was nicht?
Die Pflegekasse zahlt 131 € monatlich für Entlastungsleistungen – doch viele wissen nicht genau, welche Aufgaben damit abgedeckt sind – und welche nicht.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen ganz einfach und klar, wofür Sie Ihre Leistungen nutzen können – und wo die Grenzen liegen.
Was ist überhaupt erlaubt – und warum?
Leistungen, die über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanziert werden, müssen bestimmten Regeln folgen.
Damit die Pflegekasse zahlt, muss der Anbieter:
offiziell anerkannt sein (nach § 42a SGB XI in Niedersachsen)
nur nicht-pflegerische Leistungen anbieten
den Alltag zu Hause nachhaltig erleichtern
Das heißt:
Alltagsunterstützung ja – Pflege oder medizinische Versorgung nein.
Was eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse machen darf
Hier eine Auswahl an Leistungen, die wir als anerkannter Anbieter in Wilhelmshaven über die Pflegekasse abrechnen dürfen:
Tipp:
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie lieber nach – so vermeiden Sie Missverständnisse und holen das Beste aus Ihrem Anspruch heraus.
Ihr anerkannter Anbieter nach § 45b SGB XI in Wilhelmshaven. Kostenfreie Hauswirtschaft & Alltagsbegleitung für Pflegegrad 1–5. Abrechnung direkt mit allen Pflegekassen.