Was darf eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse machen und was nicht?

Die Pflegekasse zahlt 131 € monatlich für Entlastungsleistungen – doch viele wissen nicht genau, welche Aufgaben damit abgedeckt sind – und welche nicht. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen ganz einfach und klar, wofür Sie Ihre Leistungen nutzen können – und wo die Grenzen liegen.

Was ist überhaupt erlaubt – und warum?

Leistungen, die über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanziert werden, müssen bestimmten Regeln folgen.
Damit die Pflegekasse zahlt, muss der Anbieter:
  • offiziell anerkannt sein (nach § 42a SGB XI in Niedersachsen)
  • nur nicht-pflegerische Leistungen anbieten
  • den Alltag zu Hause nachhaltig erleichtern
Das heißt: Alltagsunterstützung ja – Pflege oder medizinische Versorgung nein.

Was eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse machen darf

Hier eine Auswahl an Leistungen, die wir als anerkannter Anbieter in Wilhelmshaven über die Pflegekasse abrechnen dürfen:
  • Wohnung reinigen (staubsaugen, wischen, Fenster putzen)
  • Wäsche waschen, trocknen, bügeln, zusammenlegen
  • Betten beziehen
  • Spülmaschine ein- und ausräumen
  • Einkaufen gehen oder begleiten
  • Müll entsorgen
  • Kochen oder vorbereiten von Mahlzeiten
  • Ordnung schaffen (z. B. Schränke aufräumen, Papiere sortieren)
  • Begleitung zu Ärzten, Ämtern oder Apotheken
  • Leichte Gartenarbeiten wie gießen oder Unkraut zupfen
  • Gespräche, Spiele oder gemeinsames Kaffeetrinken
Alltagsbegleiterin in grünem Kasack wischt Küchentisch, Seniorin schaut lächelnd zu – Haushaltshilfe über Pflegekasse in Wilhelmshaven

Was nicht über die Pflegekasse möglich ist

Um es klar zu sagen: Pflegekasse bedeutet keine Rundum-Haushaltshilfe oder Pflegekraft.
Diese Dinge sind nicht erlaubt:
  • Körperpflege (z. B. Waschen, Duschen, Anziehen)
  • Medizinische Versorgung (Spritzen, Verbände, Medikamente stellen)
  • Handwerkerarbeiten oder Renovierung
  • Große Gartenpflege mit Geräten
  • Reinigung mit Profi- oder Gefahrstoffen
  • Fenster in großer Höhe oder schwer zugängliche Flächen
Wenn Sie in diesen Bereichen Unterstützung brauchen, helfen wir Ihnen gern, einen passenden Pflegedienst oder Fachanbieter in Wilhelmshaven zu finden.

Warum das wichtig ist – für Sie

Viele Anbieter versprechen „alles“ – aber nicht alles darf über die Pflegekasse abgerechnet werden. Wir möchten von Anfang an klar und ehrlich sein.
So wissen Sie, womit Sie rechnen können – und was Ihnen wirklich zusteht.

Sie möchten Leistungen nutzen? Wir machen es einfach.

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie bei uns monatlich 131 € direkt einsetzen. Sie buchen einfach Zeit – wir kümmern uns um alles Weitere.
  • Keine Bürokratie
  • Keine Zuzahlung
  • Wilhelmshaven-weit verfügbar

Fazit – was Sie wissen sollten

  • Über die Pflegekasse können bestimmte Hilfen im Alltag finanziert werden – z. B. Haushalt, Einkaufen, Begleitung
  • Körperpflege oder medizinische Aufgaben sind damit nicht abgedeckt
  • Wichtig ist, dass der Anbieter anerkannt und korrekt zugelassen ist
  • Wer den Entlastungsbetrag nutzt, kann sich regelmäßig Hilfe holen – ohne Zuzahlung
So behalten Sie den Überblick – und nutzen genau die Leistungen, die Ihnen zustehen. 👉 Wie erkenne ich einen guten Anbieter für Alltagsbegleitung?

Merkliste: Was darf eine Haushaltshilfe – und was nicht?

✅ Erlaubt über die Pflegekasse

Wohnung reinigen (staubsaugen, wischen, Fenster etc.)
Wäsche waschen, trocknen, bügeln
Einkaufen oder Begleitung zum Einkaufen
Kochen, Mahlzeiten vorbereiten
Gespräche, Spielen, Begleitung zu Terminen

❌ Nicht erlaubt über die Pflegekasse

Körperpflege (z. B. Duschen, Anziehen)
Medizinische Aufgaben (z. B. Medikamente stellen)
Große Gartenpflege, Handwerkerarbeiten
Gefährliche Reinigungsarbeiten mit Profi-Geräten
Alles, was eine medizinische Fachkraft erfordert
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie lieber nach – so vermeiden Sie Missverständnisse und holen das Beste aus Ihrem Anspruch heraus.
Ihr anerkannter Anbieter nach § 45b SGB XI in Wilhelmshaven. Kostenfreie Hauswirtschaft & Alltagsbegleitung für Pflegegrad 1–5. Abrechnung direkt mit allen Pflegekassen.

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