Entlastungsbetrag: Was Angehörige wissen sollten – kurz erklärt für den Küchentisch
Sie kümmern sich um Mama, Opa oder den Nachbarn – ganz selbstverständlich.
Aber wussten Sie, dass es Leistungen von der Pflegekasse gibt, die Ihnen Arbeit abnehmen und Zeit verschaffen können?
Dieser Artikel ist kurz, klar – und genau so gemeint, wie man am Küchentisch spricht. Ohne Fachbegriffe. Ohne langes Blättern.
1. Entlastungsbetrag – 131 € monatlich
Wenn jemand einen Pflegegrad hat, gibt es jeden Monat 131 € extra, um Alltagshilfe zu finanzieren. Das nennt sich Entlastungsbetrag – und ist oft das erste, was einfach ungenutzt verfällt.
➡ Der Betrag kann genutzt werden für:
- Haushaltshilfe (Putzen, Waschen, Aufräumen)
- Begleitung zum Arzt oder Einkauf
- Hilfe beim Sortieren von Papieren oder Rezepten
- Gespräche, Spaziergänge oder Gesellschaft
2. Was dürfen wir als Alltagsbegleiter machen?
Wir sind in Wilhelmshaven aktiv und dürfen mit der Pflegekasse abrechnen – aber keine Pflege oder medizinische Aufgaben übernehmen. Das heißt:
✅ Haushalt, Begleitung, Unterstützung – ja.
❌ Waschen, Spritzen, Medikamente – nein.
3. Wer darf das überhaupt nutzen?
Die Leistungen gelten für alle Menschen mit Pflegegrad 1–5. Es ist egal, wer pflegt – ob Sie als Angehörige helfen oder ein Pflegedienst beteiligt ist.
Die Alltagsbegleitung ist zusätzlich möglich. Wir ersetzen niemanden – wir ergänzen das, was fehlt.
4. Muss ich mich um Papierkram kümmern?
Nein. Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse.
Es gibt keine Zuzahlung und keine Vorleistung.
Sie buchen einfach Zeit – und wählen dann, was getan werden soll.
5. Warum ist das vielen nicht bekannt?
Oft erfährt man erst bei der Pflegeberatung oder durch Zufall, was alles möglich ist.
Viele Angehörige denken: „Das hätte ich viel früher wissen müssen.“ Deshalb:
Lieber einmal nachfragen – als Leistungen ungenutzt verstreichen lassen.
6. Was Sie jetzt tun können
Wenn Sie sich wiedererkennen – und wissen wollen, ob die Alltagsbegleitung für Ihre Familie passt:
Sprechen Sie mit uns. Kostenlos, offen, direkt.
📍 Wilhelmshaven
📞 Persönlich oder telefonisch
🟢 Wir erklären, was möglich ist – und was nicht
Fazit – weniger alleine, mehr wissen
- 131 € Entlastungsbetrag stehen jeder pflegebedürftigen Person zu
- Angehörige müssen sich nicht um alles selbst kümmern
- Die Leistungen gibt es zusätzlich – ohne dass der Pflegedienst wegfällt
- Viele wissen davon nichts – Sie jetzt schon
Weitere Informationen:
👉 Pflegegrad beantragt – und jetzt?