Verhinderungspflege richtig nutzen – so klappt’s mit dem Extra‒Geld
Viele Angehörige leisten täglich Unterstützung – aber was passiert, wenn Sie mal krank werden, in den Urlaub fahren oder einfach mal eine Pause brauchen?
Genau für diese Fälle gibt es die Verhinderungspflege – eine oft unterschätzte Leistung. Seit dem 01. Juli 2025 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungspflege (und Kurzzeitpflege) zur Verfügung.
Wir erklären Ihnen hier einfach, wie das funktioniert – und wie Sie es bei uns in Wilhelmshaven nutzen können.
Was ist Verhinderungspflege überhaupt?
Verhinderungspflege bedeutet:
Die Person, die normalerweise pflegt, kann vorübergehend nicht da sein – und jemand anderes springt ein.
Der Betrag von 3.539€ kann flexibel für beide Leistungen (Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege) genutzt werden.
Hinweis: Der Betrag steht jährlich neu zur Verfügung und kann nicht angespart werden (er verfällt mit dem Beginn des neuen Jahres)
👉 Voraussetzung: Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
Wofür darf das Geld genutzt werden?
Das Geld ist nicht an einen Pflegedienst gebunden.
Es darf verwendet werden für:
- Betreuung zu Hause, z. B. durch Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen
- stundenweise Entlastung, wenn Angehörige Termine haben
- Begleitung zum Arzt, Einkauf oder Spaziergang, wenn niemand sonst Zeit hat
- auch Freizeitangebote oder Gespräche, um den Tag angenehm zu gestalten
➡ Das ist besonders hilfreich, wenn Sie nicht dauerhaft vertreten werden müssen – sondern nur stundenweise Unterstützung brauchen.
Lesen Sie dazu auch:
👉 Wie erkenne ich einen guten Anbieter für Alltagsbegleitung?
👉 Entlastungsbetrag: Was Angehörige wissen sollten ‒ kurz erklärt für den Küchentisch
💡Top-Tipp: Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag kombinieren
Viele wissen nicht:
Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag (131€ mtl.) können zusammen genutzt werden.
Das heißt: Wenn Sie z. B. eine Vertretung für einen Nachmittag brauchen, kann man einen Teil über Verhinderungspflege abrechnen – und den anderen über den Entlastungsbetrag.
➡ Das spart Budget – und sichert mehr Flexibilität für Ihre Entlastung. Das Pflegegeld bleibt unberührt.
Warum viele das Geld nicht nutzen
Häufige Gründe:
- „Ich wusste nicht, dass es das gibt.“
- „Ich dachte, das gilt nur für Urlaubsvertretung.“
- „Mir war der Antrag zu kompliziert.“
- „Ich wusste nicht, dass man dafür Alltagsbegleitung nehmen kann.“
Wir möchten, dass sich das ändert – und unterstützen Sie gern dabei.
Verhinderungspflege: Wie wir in Wilhelmshaven helfen können
Als anerkannter Anbieter nach § 42a SGB XI dürfen wir stundenweise Verhinderungspflege leisten – z. B. wenn Angehörige:
- Termine haben
- im Urlaub sind
- selbst gesundheitlich angeschlagen sind
- einfach eine Verschnaufpause brauchen
Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir direkt für Sie.
Sie müssen nichts vorstrecken – und können frei wählen, welche Unterstützung gebraucht wird.
So geht’s los – in 3 einfachen Schritten
- Sie melden sich bei uns
- Wir klären, ob und wie Verhinderungspflege für Sie passt
- Wir stellen den Antrag gemeinsam – und übernehmen den Rest
🟢 Wilhelmshaven
🟢 Entlastung nach Maß
🟢 Ohne Bürokratie, ohne Zuzahlung
Fazit – mehr Entlastung, weniger Hürden
- Verhinderungspflege ist eine gesetzliche Leistung – und kein Gnadenangebot
- Bis zu 3.539 € jährlich stehen zur Verfügung
- Kann mit dem Entlastungsbeitrag (131€ mtl.) kombiniert werden
- Sie kann stundenweise genutzt werden
- Wir unterstützen Sie in Wilhelmshaven – offen, einfach, direkt
Weitere Informationen:
👉 Pflegegrad beantragt – und jetzt?