Verhinderungspflege richtig nutzen so klappt’s mit dem Extra‒Geld

Viele Angehörige leisten täglich Unterstützung – aber was passiert, wenn Sie mal krank werden, in den Urlaub fahren oder einfach mal eine Pause brauchen? Genau für diese Fälle gibt es die Verhinderungspflege – eine oft unterschätzte Leistung. Seit dem 01. Juli 2025 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungspflege (und Kurzzeitpflege) zur Verfügung. Wir erklären Ihnen hier einfach, wie das funktioniert – und wie Sie es bei uns in Wilhelmshaven nutzen können.

Was ist Verhinderungspflege überhaupt?

Verhinderungspflege bedeutet: Die Person, die normalerweise pflegt, kann vorübergehend nicht da sein – und jemand anderes springt ein. Der Betrag von 3.539€ kann flexibel für beide Leistungen (Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege) genutzt werden. Hinweis: Der Betrag steht jährlich neu zur Verfügung und kann nicht angespart werden (er verfällt mit dem Beginn des neuen Jahres) 👉 Voraussetzung: Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.

Wofür darf das Geld genutzt werden?

Das Geld ist nicht an einen Pflegedienst gebunden. Es darf verwendet werden für:
  • Betreuung zu Hause, z. B. durch Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen
  • stundenweise Entlastung, wenn Angehörige Termine haben
  • Begleitung zum Arzt, Einkauf oder Spaziergang, wenn niemand sonst Zeit hat
  • auch Freizeitangebote oder Gespräche, um den Tag angenehm zu gestalten
➡ Das ist besonders hilfreich, wenn Sie nicht dauerhaft vertreten werden müssen – sondern nur stundenweise Unterstützung brauchen. Lesen Sie dazu auch: 👉 Wie erkenne ich einen guten Anbieter für Alltagsbegleitung? 👉 Entlastungsbetrag: Was Angehörige wissen sollten kurz erklärt für den Küchentisch
Eine Alltagsbegleiterin sitzt mit einer Seniorin bei Kaffee in einem Wohnzimmer in Wilhelmshaven. Beide lachen entspannt, Entlastung im Alltag

💡Top-Tipp: Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag kombinieren

Viele wissen nicht: Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag (131€ mtl.) können zusammen genutzt werden. Das heißt: Wenn Sie z. B. eine Vertretung für einen Nachmittag brauchen, kann man einen Teil über Verhinderungspflege abrechnen – und den anderen über den Entlastungsbetrag. ➡ Das spart Budget – und sichert mehr Flexibilität für Ihre Entlastung. Das Pflegegeld bleibt unberührt.

Warum viele das Geld nicht nutzen

Häufige Gründe:
  • „Ich wusste nicht, dass es das gibt.“
  • „Ich dachte, das gilt nur für Urlaubsvertretung.“
  • „Mir war der Antrag zu kompliziert.“
  • „Ich wusste nicht, dass man dafür Alltagsbegleitung nehmen kann.“
Wir möchten, dass sich das ändert – und unterstützen Sie gern dabei.

Verhinderungspflege: Wie wir in Wilhelmshaven helfen können

Als anerkannter Anbieter nach § 42a SGB XI dürfen wir stundenweise Verhinderungspflege leisten – z. B. wenn Angehörige:
  • Termine haben
  • im Urlaub sind
  • selbst gesundheitlich angeschlagen sind
  • einfach eine Verschnaufpause brauchen
Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir direkt für Sie. Sie müssen nichts vorstrecken – und können frei wählen, welche Unterstützung gebraucht wird.

So geht’s los – in 3 einfachen Schritten

  1. Sie melden sich bei uns
  2. Wir klären, ob und wie Verhinderungspflege für Sie passt
  3. Wir stellen den Antrag gemeinsam – und übernehmen den Rest
🟢 Wilhelmshaven 🟢 Entlastung nach Maß 🟢 Ohne Bürokratie, ohne Zuzahlung

Fazit – mehr Entlastung, weniger Hürden

  • Verhinderungspflege ist eine gesetzliche Leistung – und kein Gnadenangebot
  • Bis zu 3.539 € jährlich stehen zur Verfügung
  • Kann mit dem Entlastungsbeitrag (131€ mtl.) kombiniert werden
  • Sie kann stundenweise genutzt werden
  • Wir unterstützen Sie in Wilhelmshaven – offen, einfach, direkt
Ihr anerkannter Anbieter nach § 45b SGB XI in Wilhelmshaven. Kostenfreie Hauswirtschaft & Alltagsbegleitung für Pflegegrad 1–5. Abrechnung direkt mit allen Pflegekassen.

Kontakt

+49 4421 9828285
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