Pflegeleistungen einfach erklärt was steht mir mit Pflegegrad zu?

Ein Pflegegrad ist mehr als nur eine Zahl. Er entscheidet darüber, welche Leistungen von der Pflegekasse gezahlt werden – und welche Unterstützung Sie oder Ihre Angehörigen konkret nutzen können. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen einfachen Überblick, damit Sie wissen: Was steht mir zu – und was kann ich tun?
Alltagsbegleiterin erklärt einer Seniorin am Küchentisch die Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege in Wilhelmshaven.

Pflegegrad erhalten – und jetzt?

Sobald ein Pflegegrad bewilligt ist, haben Sie Anspruch auf verschiedene finanzielle und praktische Hilfen. Je nach Pflegegrad verändern sich diese Leistungen – aber es gilt:
👉 Schon ab Pflegegrad 1 gibt es mehr, als viele denken.

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Hier ein einfacher Überblick, sortiert nach Pflegegrad:
Leistungsübersicht Pflegegrad

Was bedeutet das konkret?

Entlastungsbetrag (131 € monatlich): Kann z. B. genutzt werden für Haushaltshilfen, Begleitung, Gespräche oder Alltagshilfe. ➡ Wird nicht bar ausgezahlt – sondern über anerkannte Anbieter wie uns.
Pflegegeld: Wird gezahlt, wenn Sie privat gepflegt werden – z. B. durch Angehörige. Je höher der Pflegegrad, desto höher das Pflegegeld.
Pflegesachleistungen: Wenn ein ambulanter Pflegedienst bei Ihnen aktiv ist, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab.
Pflegehilfsmittel (Pflegebox): Zum Beispiel: Handschuhe, Desinfektion, Einlagen – bis 42 € pro Monat.

Wer hilft mir, das alles zu beantragen?

Viele Menschen in Wilhelmshaven sind anfangs überfordert – verständlich. Deshalb bieten wir Ihnen Unterstützung beim Einstieg:
  • Ein Pflegedienst (etwa unser Kooperationspartner Ambulanter Pflegedienst Dumke) erklärt, was für Sie relevant ist.
  • Wir vermitteln auf Wunsch auch Pflegeberatung
  • Wir helfen Ihnen, Leistungen wie den Entlastungsbetrag sofort zu nutzen
Was passiert, wenn ich nichts mache?
Fazit – es gibt mehr, als viele denken
Viele Leistungen verfallen, wenn sie nicht genutzt werden – vor allem:
  • Der Entlastungsbetrag (Verfallsdatum: 30. Juni des Folgejahres)
  • Verhinderungspflege (nicht übertragbar ins Folgejahr)
  • Pflegehilfsmittel (nicht gesammelt abrufbar)
Deshalb unser Rat: Besser einmal nachfragen als ungenutzte Unterstützung verschenken.
  • Pflegegrad bedeutet konkrete Hilfe – nicht nur ein Papierbescheid
  • Schon ab Pflegegrad 1 gibt es praktische Entlastung
  • Wer seine Ansprüche kennt, kann besser planen und entlastet Angehörige
  • Wir helfen gern, wenn Sie in Wilhelmshaven leben – persönlich und ohne Bürokratie
Ihr anerkannter Anbieter nach § 45b SGB XI in Wilhelmshaven. Kostenfreie Hauswirtschaft & Alltagsbegleitung für Pflegegrad 1–5. Abrechnung direkt mit allen Pflegekassen.
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