Pflegeleistungen einfach erklärt – was steht mir mit Pflegegrad zu?
Ein Pflegegrad ist mehr als nur eine Zahl.
Er entscheidet darüber, welche Leistungen von der Pflegekasse gezahlt werden – und welche Unterstützung Sie oder Ihre Angehörigen konkret nutzen können.
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen einfachen Überblick, damit Sie wissen: Was steht mir zu – und was kann ich tun?
Pflegegrad erhalten – und jetzt?
Sobald ein Pflegegrad bewilligt ist, haben Sie Anspruch auf verschiedene finanzielle und praktische Hilfen.
Je nach Pflegegrad verändern sich diese Leistungen – aber es gilt:
👉 Schon ab Pflegegrad 1 gibt es mehr, als viele denken.
Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick
Hier ein einfacher Überblick, sortiert nach Pflegegrad:
Weitere wertvolle Informationen zum Thema:
Was bedeutet das konkret?
Entlastungsbetrag (131 € monatlich):
Kann z. B. genutzt werden für Haushaltshilfen, Begleitung, Gespräche oder Alltagshilfe.
➡ Wird nicht bar ausgezahlt – sondern über anerkannte Anbieter wie uns.
Pflegegeld:
Wird gezahlt, wenn Sie privat gepflegt werden – z. B. durch Angehörige.
Je höher der Pflegegrad, desto höher das Pflegegeld.
Pflegesachleistungen:
Wenn ein ambulanter Pflegedienst bei Ihnen aktiv ist, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab.
Pflegehilfsmittel (Pflegebox):
Zum Beispiel: Handschuhe, Desinfektion, Einlagen – bis 42 € pro Monat.
Wer hilft mir, das alles zu beantragen?
Viele Menschen in Wilhelmshaven sind anfangs überfordert – verständlich.
Deshalb bieten wir Ihnen Unterstützung beim Einstieg:
- Ein Pflegedienst (etwa unser Kooperationspartner Ambulanter Pflegedienst Dumke) erklärt, was für Sie relevant ist.
- Wir vermitteln auf Wunsch auch Pflegeberatung
- Wir helfen Ihnen, Leistungen wie den Entlastungsbetrag sofort zu nutzen
Was passiert, wenn ich nichts mache?
Fazit – es gibt mehr, als viele denken
Viele Leistungen verfallen, wenn sie nicht genutzt werden – vor allem:
- Der Entlastungsbetrag (Verfallsdatum: 30. Juni des Folgejahres)
- Verhinderungspflege (nicht übertragbar ins Folgejahr)
- Pflegehilfsmittel (nicht gesammelt abrufbar)
Deshalb unser Rat:
Besser einmal nachfragen als ungenutzte Unterstützung verschenken.
- Pflegegrad bedeutet konkrete Hilfe – nicht nur ein Papierbescheid
- Schon ab Pflegegrad 1 gibt es praktische Entlastung
- Wer seine Ansprüche kennt, kann besser planen und entlastet Angehörige
- Wir helfen gern, wenn Sie in Wilhelmshaven leben – persönlich und ohne Bürokratie
Weitere relevante Informationen zum Thema:
👉 Entlastungsbetrag: Was Angehörige wissen sollten – kurz erklärt für den Küchentisch