Entlastungsbetrag (131 € monatlich):
Kann z. B. genutzt werden für Haushaltshilfen, Begleitung, Gespräche oder Alltagshilfe.
➡ Wird nicht bar ausgezahlt – sondern über anerkannte Anbieter wie uns.
Pflegegeld:
Wird gezahlt, wenn Sie privat gepflegt werden – z. B. durch Angehörige.
Je höher der Pflegegrad, desto höher das Pflegegeld.
Pflegesachleistungen:
Wenn ein ambulanter Pflegedienst bei Ihnen aktiv ist, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab.
Pflegehilfsmittel (Pflegebox):
Zum Beispiel: Handschuhe, Desinfektion, Einlagen – bis 42 € pro Monat.